Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

1. Vertragsschluss

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen Preislisten sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.

1.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

1.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (zB durch Auftragsbestätigung) oder durch Aus-lieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

1.4 Für den Umfang der Lieferung, insbesondere für Mengenangaben, Liefertermine und Preise ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

1.5. Mündliche Aufträge und Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

 

2. Preise

2.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zuzüglich Umsatzsteuer, Fracht, Porto, Wertsicherung und Verpackungskosten.

2.2 Es gilt ein Mindestbestellwert von 100,00 € netto. Bei einem darunter liegenden Auftrag werden zur Deckung unserer Kosten 5,00 € netto berechnet.

 

3. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind in € innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto zu leisten. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Bezugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Wechselspesen oder Scheckspesen gehen zulasten des Käufers. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferungen bleiben die gesetzlichen Ansprüche unberührt.

 

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Der Käufer tritt im Voraus an uns alle Forderungen aus einem Weiterverkauf der Ware oder sonstigen Geschäften mit der Ware sicherungshalber ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird unsere Ware zusammen mit anderer Ware verkauft, gilt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum Verkauf der Ware und zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Wir werden die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Solange unsere Forderungen nicht erfüllt sind, hat der Käufer die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und an uns abzuführen. Auf Verlangen hat der Käufer uns die Forderungshöhe bekanntzugeben, den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen und uns die notwendigen Unterlagen herauszugeben.

4.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

4.3 Bei Zahlung im „Scheck Wechsel-Verfahren“ geht das Eigentum an den von uns gelieferten Waren nicht nach erfolgter Scheckzahlung, sondern erst nach Erfüllung aller Forderungen unsererseits aus dem Wechselgeschäft auf den Käufer über. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei Wechselprotesten und Nichteinlösung von Schecks erlöschen die Rechte des Käufers zur Veräußerung und zum Einzug der abgetretenen Kaufpreisforderung. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die von uns gelieferte Ware in unseren Besitz zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist darin nur zu erblicken, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Alle Kosten einer Rücknahme gehen zulasten des Käufers. Von eventuellen Pfändungen sind wir unter Bekanntgabe des Pfandgläubigers sofort zu unterrichten. Interventionskosten gehen zulasten des Käufers.

4.4 Auf Verlangen des Käufers geben wir voll gezahltes Sicherungsgut nach unserer Wahl frei, wenn der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

5.Lieferung

5.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. vier Wochen ab Vertragsschluss.

5.2 Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.

5.3 Wir liefern nach Möglichkeit in einer Lieferung, Teillieferungen sind nur ausnahmsweise zulässig. Die Mehrkosten hierfür tragen wir. Bei Abrufaufträgen ist die Ware durch den Käufer spätestens zwölf Monate nach unserer Auftragsbestätigung abzunehmen.

 

6. Versand

Der Versand erfolgt ab Werk auf Gefahr des Käufers. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht bereits vom Tage der Bereitstellung die Gefahr auf den Käufer über. Versicherung gegen Transportschäden übernehmen wir auf Wunsch im Namen und auf Rechnung des Käufers zu verkehrsüblichen Konditionen.

 

7. Haftung

7.1 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unser Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

8. Datenschutzerklärung

Wir erheben und verwenden personenbezogenen Daten des Käufers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.

Um eine korrekte und schnelle Abwicklung des Bestellvorganges zu gewährleisten, erheben und speichern wir folgende Daten des Kunden, die für die Bestellung notwendig sind: Name, Anschrift,…

Diese Daten werden an unsere Lieferanten übermittelt und dort gespeichert, damit die Auslieferung der bestellten Waren schnell und direkt über den Lieferanten erfolgen kann. Der Lieferant nutzt die übermittelten Daten ausschließlich, um eine korrekte und schnelle Erbringung von bestellten Leistungen vornehmen zu können.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Allgemeines

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Gesellschaft. Für das Rechtsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.

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